Vereinsstatuten
Auszug § 1, § 2 (Zweck) und § 3 (Mittel)
Auszug Statuten des Vereins
„Welt der Kinder — a child’s world “
ZVR-Zahl: 158 521 078
§1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen:
„Welt der Kinder – a child’s world“
(2)
Er hat seinen Sitz in Bregenz, A‑6900, und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
(3)
Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
§2
Zweck
(1)
Der Verein WELT DER KINDER, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, tritt ein für eine kindgerechte Gesellschaft und für den Schutz von Kindern gegen Gewalt und Deprivation in familiären und gesellschaftlichen Kontexten, in nationalen und internationalen Kontexten, in den reichen Ländern des „Nordens“, und den armen Ländern des „Südens“.
WELT DER KINDER leiten innerhalb und an den Schnittstellen der Kulturen, der Gesellschaftssysteme und wirtschaftlichen Prosperitäten, in Österreich und im internationalen Raum folgende Grundfragen:
- Was braucht ein Kind für seine Entwicklung?
- Was schützt Kinder, welche Ressourcen, welche Risikofaktoren wirken in ihrem Leben, welche präventiven, fördernden Maßnahmen stehen zur Verfügung?
- Wie wirken sich die Erfahrungen von Vernachlässigung, Verstörung und Gewalt im Leben eines Kindes aus? (Analyse der erlittenen Gewalt/Deprivation, Methoden des Erkennens, Erfassens und Bewältigens, Auswirkungen interkultureller Unterschiede auf Erleben und Interpretation erlittener Gewalt)
- Welche Sprachen haben Kinder, um ihren Erfahrungen Ausdruck zu verleihen?
Wie können von Gewalt und Deprivation betroffene Kinder darin unterstützt werden, einen heilsamen Weg für ihr zukünftiges Leben zu finden? (Behandlung, Begleitung, Integration, Prävention von erneuter Viktimisierung)
In welchen Systemen leben Kinder und welches sind die Konsequenzen des individuell erlittenen Leides für die Gemeinschaft und Gesellschaft? - Welche Rechte haben Kinder, wie können die den Kindern angestammten Rechte auf Leben, Schutz, Entwicklung und Partizipation garantiert werden?
- Welche Verantwortung kann und muss die Gesellschaft übernehmen, wie ist die Infra- und Arbeitsstruktur der im Themenfeld arbeitenden Organisationen optimal zu gestalten?
(2)
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Der Verein darf nur für seine satzungsgemäßen Zwecke Vermögen ansammeln. Ein sich allenfalls ergebender Gewinn ist ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks zu verwenden und darf nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden. Der Verein darf abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken keine anderen als gemeinnützige Zwecke verfolgen.
§3
Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
(1)
Der Vereinszweck soll durch die in den Abs.2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2)
Als ideelle Mittel (Tätigkeiten) dienen folgende Aktivitäten in den nachgenannten Schwerpunktbereichen:
a)
Symposium Kindheit und Gesellschaft, Kindheit und Trauma.
Die jährliche Veranstaltung des Symposiums (und verwandter Veranstaltungsformen) zu oben genannten Themen und deren Weiterentwicklung in interdisziplinären und interkulturellen Diskursen.
b)
Wissensmanagement, Wissensentwicklung, wissenschaftlicher Diskurs, Informationsaustausch, persönlicher Erfahrungsaustausch im Rahmen der längerfristig angelegten Partnerschaften, Fortbildung von Fachleuten im Sinne der Erreichung einer größeren Effizienz beim Wahrnehmen, Erfassen, Erkennen, Verstehen und Bewältigen der Auswirkungen störender, belastender, zerstörender Einflüsse auf Kinder.
c)
Plattform für eine kindgerechte Gesellschaft in Vorarlberg, (mit der Option, die Plattformaktivitäten auf die anderen österreichischen Bundesländer auszuweiten): Grundlagenarbeit, Umsetzung der UN-Kinderrechte in gegebenen gesellschaftlichen und politischen Kontexten, Kinderbeteiligungsprojekte, Elternbildung, Fachtagungen „Leben mit Kindern“, Aktionswochen mit Kindern.
d)
Bildungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungstätigkeit, Erstellung von Unterrichtsmaterialien, Erstellen von Internetplattformen: Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit für die genannten Themen.
(z.B. Kids Guernica in Vorarlberg — 2003).
e)
Aufarbeitung der Themen für die Audiovisuellen- und Printmedien; Realisierung von Filmen.
(in Fortführung bereits realisierter Filmarbeiten, wie z.B. der Dokumentarfilm „Kindheit und Gewalt“ (2000 — 2006), bzw. die Filme von/mit Kindern „Kinder(t)räume — Visionen für die Gegenwart“ (2005 — 2010).
f)
Teilhabe an Projekten, die aktiv und therapeutisch (Schwerpunkte: Medizin, Psychotherapie, Soziologie, Ökologie, Ökonomie) mit belasteten, deprivierten, traumatisierten Kindern (Gesamtspektrum potentieller Pathogenesen) arbeiten, (u.a.Kooperation mit humanitären Organisationen im nationalen und internationalen Raum).
g)
Alle weiteren Tätigkeitsbereiche, die dem zentralen Anliegen (Vereinszweck) zu Gute kommen.
Insgesamt und schwerpunktübergreifend gilt:
Um eine möglichst breite Wirkung zu zeitigen, um eine wachsende Lobby für Kinder zu erreichen, fördert WELT DER KINDER insbesondere den inhaltlichen und persönlichen Austausch zwischen den Mitgliedern von nationalen und internationalen Einrichtungen und Institutionen, die sich in diesem Themenfeld positionieren.
Besondere Berücksichtigung findet hierbei die Förderung der inter- bzw. multidisziplinären und einer interkulturellen Kommunikation: Erfahrung und Wissen von ExpertInnen aus verschiedenen Kulturen und Professionen werden zueinander in Kontakt gebracht und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ein Forum wird eröffnet, das der Vernetzung von Organisationen im Sinne einer gemeinsamen Forschung, Kommunikation und Weiterentwicklung dient.