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Vereinsstatuten

Auszug § 1, § 2 (Zweck) und § 3 (Mittel)

Auszug Statu­ten des Vereins

„Welt der Kinder — a child’s world “

ZVR-Zahl: 158 521 078

§1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen:
„Welt der Kinder – a child’s world“

(2)
Er hat seinen Sitz in Bregenz, A‑6900, und erstreckt seine Tätig­keit auf ganz Österreich.

(3)
Die Errich­tung von Zweig­ver­ei­nen ist nicht beabsichtigt.

§2
Zweck

(1)
Der Verein WELT DER KINDER, dessen Tätig­keit nicht auf Gewinn gerich­tet ist, tritt ein für eine kind­ge­rechte Gesell­schaft und für den Schutz von Kindern gegen Gewalt und Depri­va­tion in fami­liä­ren und gesell­schaft­li­chen Kontex­ten, in natio­na­len und inter­na­tio­na­len Kontex­ten, in den reichen Ländern des „Nordens“, und den armen Ländern des „Südens“.

WELT DER KINDER leiten inner­halb und an den Schnitt­stel­len der Kultu­ren, der Gesell­schafts­sys­teme und wirt­schaft­li­chen Prospe­ri­tä­ten, in Öster­reich und im inter­na­tio­na­len Raum folgende Grundfragen:

  • Was braucht ein Kind für seine Entwicklung?
  • Was schützt Kinder, welche Ressour­cen, welche Risi­ko­fak­to­ren wirken in ihrem Leben, welche präven­ti­ven, fördern­den Maßnah­men stehen zur Verfügung?
  • Wie wirken sich die Erfah­run­gen von Vernach­läs­si­gung, Verstö­rung und Gewalt im Leben eines Kindes aus? (Analyse der erlit­te­nen Gewalt/​Deprivation, Metho­den des Erken­nens, Erfas­sens und Bewäl­ti­gens, Auswir­kun­gen inter­kul­tu­rel­ler Unter­schiede auf Erle­ben und Inter­pre­ta­tion erlit­te­ner Gewalt)
  • Welche Spra­chen haben Kinder, um ihren Erfah­run­gen Ausdruck zu verleihen?
    Wie können von Gewalt und Depri­va­tion betrof­fene Kinder darin unter­stützt werden, einen heil­sa­men Weg für ihr zukünf­ti­ges Leben zu finden? (Behand­lung, Beglei­tung, Inte­gra­tion, Präven­tion von erneu­ter Viktimisierung)
    In welchen Syste­men leben Kinder und welches sind die Konse­quen­zen des indi­vi­du­ell erlit­te­nen Leides für die Gemein­schaft und Gesellschaft?
  • Welche Rechte haben Kinder, wie können die den Kindern ange­stamm­ten Rechte auf Leben, Schutz, Entwick­lung und Parti­zi­pa­tion garan­tiert werden?
  • Welche Verant­wor­tung kann und muss die Gesell­schaft über­neh­men, wie ist die Infra- und Arbeits­struk­tur der im Themen­feld arbei­ten­den Orga­ni­sa­tio­nen opti­mal zu gestalten?

(2)
Der Verein ist selbst­los tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwecke und ist nicht auf Gewinn­erzie­lung ausge­rich­tet. Der Verein darf nur für seine satzungs­ge­mä­ßen Zwecke Vermö­gen ansam­meln. Ein sich allen­falls erge­ben­der Gewinn ist ausschließ­lich zur Erfül­lung des Vereins­zwecks zu verwen­den und darf nicht an Mitglie­der ausge­schüt­tet werden. Der Verein darf abge­se­hen von völlig unter­ge­ord­ne­ten Neben­zwe­cken keine ande­ren als gemein­nüt­zige Zwecke verfolgen.

§3
Mittel zur Errei­chung des Vereinszweckes

(1)
Der Vereins­zweck soll durch die in den Abs.2 und 3 ange­führ­ten ideel­len und mate­ri­el­len Mittel erreicht werden.

(2)
Als ideelle Mittel (Tätig­kei­ten) dienen folgende Akti­vi­tä­ten in den nach­ge­nann­ten Schwerpunktbereichen:

a)
Sympo­sium Kind­heit und Gesell­schaft, Kind­heit und Trauma.

Die jähr­li­che Veran­stal­tung des Sympo­si­ums (und verwand­ter Veran­stal­tungs­for­men) zu oben genann­ten Themen und deren Weiter­ent­wick­lung in inter­dis­zi­pli­nä­ren und inter­kul­tu­rel­len Diskursen.

b)
Wissens­ma­nage­ment, Wissens­ent­wick­lung, wissen­schaft­li­cher Diskurs, Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, persön­li­cher Erfah­rungs­aus­tausch im Rahmen der länger­fris­tig ange­leg­ten Part­ner­schaf­ten, Fort­bil­dung von Fach­leu­ten im Sinne der Errei­chung einer größe­ren Effi­zi­enz beim Wahr­neh­men, Erfas­sen, Erken­nen, Verste­hen und Bewäl­ti­gen der Auswir­kun­gen stören­der, belas­ten­der, zerstö­ren­der Einflüsse auf Kinder.

c)
Platt­form für eine kind­ge­rechte Gesell­schaft in Vorarl­berg, (mit der Option, die Platt­form­ak­ti­vi­tä­ten auf die ande­ren öster­rei­chi­schen Bundes­län­der auszu­wei­ten): Grund­la­gen­ar­beit, Umset­zung der UN-Kinder­rechte in gege­be­nen gesell­schaft­li­chen und poli­ti­schen Kontex­ten, Kinder­be­tei­li­gungs­pro­jekte, Eltern­bil­dung, Fach­ta­gun­gen „Leben mit Kindern“, Akti­ons­wo­chen mit Kindern.

d)
Bildungs­ar­beit, Öffent­lich­keits­ar­beit, Ausstel­lungs­tä­tig­keit, Erstel­lung von Unter­richts­ma­te­ria­lien, Erstel­len von Inter­net­platt­for­men: Sensi­bi­li­sie­rung einer brei­ten Öffent­lich­keit für die genann­ten Themen.

(z.B. Kids Guer­nica in Vorarl­berg — 2003).

e)
Aufar­bei­tung der Themen für die Audio­vi­su­el­len- und Print­me­dien; Reali­sie­rung von Filmen.

(in Fort­füh­rung bereits reali­sier­ter Film­ar­bei­ten, wie z.B. der Doku­men­tar­film „Kind­heit und Gewalt“ (2000 — 2006), bzw. die Filme von/​mit Kindern „Kinder(t)räume — Visio­nen für die Gegen­wart“ (2005 — 2010).

f)
Teil­habe an Projek­ten, die aktiv und thera­peu­tisch (Schwer­punkte: Medi­zin, Psycho­the­ra­pie, Sozio­lo­gie, Ökolo­gie, Ökono­mie) mit belas­te­ten, depri­vier­ten, trau­ma­ti­sier­ten Kindern (Gesamt­spek­trum poten­ti­el­ler Patho­ge­ne­sen) arbei­ten, (u.a.Kooperation mit huma­ni­tä­ren Orga­ni­sa­tio­nen im natio­na­len und inter­na­tio­na­len Raum).

g)
Alle weite­ren Tätig­keits­be­rei­che, die dem zentra­len Anlie­gen (Vereins­zweck) zu Gute kommen.

Insge­samt und schwer­punkt­über­grei­fend gilt:
Um eine möglichst breite Wirkung zu zeiti­gen, um eine wach­sende Lobby für Kinder zu errei­chen, fördert WELT DER KINDER insbe­son­dere den inhalt­li­chen und persön­li­chen Austausch zwischen den Mitglie­dern von natio­na­len und inter­na­tio­na­len Einrich­tun­gen und Insti­tu­tio­nen, die sich in diesem Themen­feld positionieren.

Beson­dere Berück­sich­ti­gung findet hier­bei die Förde­rung der inter- bzw. multi­dis­zi­pli­nä­ren und einer inter­kul­tu­rel­len Kommu­ni­ka­tion: Erfah­rung und Wissen von Exper­tIn­nen aus verschie­de­nen Kultu­ren und Profes­sio­nen werden zuein­an­der in Kontakt gebracht und einer brei­te­ren Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht, ein Forum wird eröff­net, das der Vernet­zung von Orga­ni­sa­tio­nen im Sinne einer gemein­sa­men Forschung, Kommu­ni­ka­tion und Weiter­ent­wick­lung dient.